Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Ratskolleginnen und Ratskollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Haushalt 2021 wird in einer sehr unsicheren Zeit abgestimmt.
In Zeiten der Corona-Pandemie haben uns der Lockdown, sowie die damit verbundenen Mindereinnahmen finanziell hart getroffen. Was aber viel mehr wiegt, ist die Belastung der Bürgerinnen und Bürger, deren gewohntes Lebensumfeld seit fast einem Jahr beschnitten wird. Wir sind froh, dass sich hier nun so langsam durch die Impfungen eine Wende andeutet.
Wenn man die Zahlen des Haushaltes so liest, wären wir bereits am Ende unseres Zieles angelangt, wenn die Pandemie uns nicht Mindereinnahmen beschert hätte. Wir wären am Ende unseres seit vielen Jahren beschwerlichen Weges im Haushaltssicherungskonzept angekommen. Die Zahlen unter dem Strich sind nicht mehr rot, sondern schwarz. Dass wir dies erreichen konnten, dafür gilt Dank allen Beteiligten im Rathaus und in den Parteien. Der größte Dank gebührt aber den Bürgerinnen und Bürger, welche die hier getroffenen Maßnahmen mitgetragen haben.
Man könnte meinen, dass wir nun durchatmen könnten. Leider ist es noch nicht soweit.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gieseler,
das Thema Ärzteversorgung auf dem Land bewegt die Politik schon über einen langen Zeitraum. Das Problem der Nachfolge in den Praxen der demnächst in den Ruhestand gehenden Ärzte verfolgt uns weiterhin. Wie nun an uns herangetragen wurde, schließt zum 31.03.2021 die Praxis Dr. Loibl in Wilgersdorf. Die Patienten werden aufgefordert mit den ärztlichen Kollegen in unserer Gemeinde Kontakt aufzunehmen und sich einen neuen Hausarzt für ihre weitere Versorgung zu suchen.
Die CDU Fraktion Wilnsdorf stellt dazu folgende Fragen:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Gieseler,
sowohl in Wilgersdorf als auch zuletzt in Wilnsdorf wurden ortsbilduntypische Werbeanlagen beantragt, welche rechtlich gemäß § 34 BauGB nicht zu versagen sind.
Allerdings passen diese Werbeanlagen nicht in das Ortsbild der dörflichen Struktur in der Gemeinde Wilnsdorf.
Daher beantragen wir eine Aufstellung einer Gestaltungssatzung, explizit hier Werbeanlagen betreffend, (örtliche Bauvorschriften) für die Gemeinde Wilnsdorf über die Gestaltung und Schutz des Ortsbildes gem. § 89LBauO Nordrhein-Westfalen.
Begründung:
Ortsdurchfahrten übernehmen eine wesentliche Bedeutung für die Außendarstellung der ländlich geprägten Orte in der Gemeinde. Sämtliche Ortschaften der Gemeinde Wilnsdorf stellen sich durch eine heterogene Struktur dar. Im Hauptort Wilnsdorf sowie teilweise in den Ortschaften Niederdielfen und Rudersdorf sind die Ortsdurchfahrten in Teilbereichen durch anliegende Geschäfte mit kleinen Werbetafeln geprägt. Hieraus ergibt sich ein subjektiv weitläufigerer Straßenraum der Ortsdurchfahrten der Gemeinde.
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Quelle: www.cdu-si.de
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Fotos: privat, Kai Kitschenberg/Funke Foto Service Nina Weishaupt
Von Ralph Brinkhaus, Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Quelle: www.CDU.de & www.cdu-nrw.de