Die CDU Wilnsdorf beantragt die Aussetzung der Durchführung (nicht der Planung!) der Straßenerneuerung mit Ersterschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch.
Nach dem Bundesverfassungsgericht muss das Baugesetzbuch bis zum Jahre 2023 vom Bundestag geändert werden. Diese Änderungen haben massive Auswirkungen auf die Ersterschließungsbeiträge.
 

Daraus folgend muss es auch eine rechtskräftige Anpassung des KAG-Paragrafen speziell im Land NRW geben.

In unserer Gemeindesatzung sind anschließend diese Änderungen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ebenfalls zu novellieren.

Den vollständigen Antrag finden Sie hier.