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CDU Wilnsdorf fordert Klarheit über Anwendung der Gemeindeordnung
In § 58 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist klar geregelt: „Der Ausschussvorsitzende ist verpflichtet, einen Gegenstand in die Tagesordnung aufzunehmen, wenn der Bürgermeister oder eine