CDU Wilnsdorf fordert Klarheit über Anwendung der Gemeindeordnung

In § 58 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist klar geregelt: „Der Ausschussvorsitzende ist verpflichtet, einen Gegenstand in die Tagesordnung aufzunehmen, wenn der Bürgermeister oder eine Fraktion es verlangt (§ 58 Abs. 2 S. 2 bis 4 GO).“ Doch jüngste Ereignisse werfen die Frage auf, ob diese Bestimmung auch in Wilnsdorf uneingeschränkt Anwendung findet.

In der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses hatten die Mitglieder der CDU-Fraktion erhebliche Zweifel an der Einhaltung dieser Vorschrift. Hintergrund war die Diskussion über eine Vorlage der Wilnsdorfer Verwaltung zur Errichtung neuer Windkraftanlagen.

Für die Errichtung neuer Windkraftanlagen in Niederdielfen und Wilden soll die Wilnsdorfer Verwaltung eine Stellungnahme an die Kreisverwaltung als Baubehörde abgeben. Darin sollen, so der Antrag der CDU, auch die negativen Auswirkungen und die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden. Eine bewusst unterlassene Stellungnahme, wie sie im Wilnsdorfer Rathaus angestrebt wird, signalisiert dem Kreis jedoch Zustimmung, ohne die Interessen und Bedenken der Wilnsdorfer Bürgerinnen und Bürger auch nur zu erwähnen. Die CDU und eine weitere Fraktion haben daher entsprechende Anträge gestellt, um weitere Klärungen zu möglichen negativen Auswirkungen solcher Bauvorhaben zu ermöglichen.

Überraschend wurde jedoch in der letzten Ausschusssitzung seitens der Verwaltung erklärt, dass aus ihrer Sicht solche Klärungen „sinnlos“ seien – und damit auch die Berücksichtigung der Interessen und Belange der Wilnsdorfer Bürgerinnen und Bürger? Solche „sinnlosen“ Prüfaufträge des Ausschusses bzw. des Rates würden nicht mehr umgesetzt. Dies löste in der CDU-Fraktion erhebliche Unruhe aus.

Die CDU-Wilnsdorf betont, dass es unerlässlich ist, dass Fachleute und Netzwerke innerhalb der Kommune ihre Erkenntnisse und Einschätzungen aus fachlicher Sicht einbringen, bevor Entscheidungen getroffen werden. Wenn diese Schritte umgangen werden, indem bestimmte Prüfungen vorschnell als „nicht sinnvoll“ deklariert werden, stellt sich die Frage, ob hier nicht die Aufgaben einer gewählten Vertretung verletzt werden. Dies könnte ein Fall für die Kommunalaufsicht sein.

Die CDU-Mitglieder erinnerten auch an eine seiner letzten Sitzungsleitungen, in der der Bürgermeister dazu aufrief, Ruhe, Sachlichkeit und Zusammenarbeit in den Vordergrund zu stellen und sich von Einzelinteressen und Profilierungssucht zu distanzieren. Die CDU-Wilnsdorf unterstützt diesen Appell und setzt sich weiterhin für transparente und demokratische Prozesse in der Gemeinde ein.

Die CDU Wilnsdorf fordert daher Klarheit über die Anwendung der Gemeindeordnung und betont die Bedeutung einer umfassenden Prüfung von Sachverhalten, bevor Entscheidungen getroffen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Interessen der Wilnsdorfer Bürgerinnen und Bürger angemessen berücksichtigt werden.