Wahlversprechen eingelöst: Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen verabschiedet!
Am Dienstag, den 17. Oktober 2023 hat das NRW-Landeskabinett den Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau der kommunalen Straßen in Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Die jahrelange Debatte der Vorgängerregierung aus SPD und Grüne findet mit dem eingelösten Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nun ein Ende. Durch diesen Gesetzentwurf des Kabinetts sollen zukünftig Straßenbaubeiträge für Anliegerinnen und Anlieger abgeschafft werden, wodurch sich eine 100-prozentige Entlastung bei der Eigenbeteiligung ergibt. Der Entwurf wird dem Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung weitergeleitet. Das Gesetz gilt für Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden.
Ina Scharrenbach (CDU), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung betonte: „Der Gesetzentwurf führt ohne Umwege geradeaus zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Bürgerinnen und Bürger bekommen volle Rechtssicherheit und der Aufwand der Kommunen wird reduziert. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die rechtliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nach 54 Jahren im Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen im Interesse der beitragspflichtigen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auf den Weg gebracht.“
Schon rückwirkend seit 2018 müssen Anliegerinnen und Anlieger defacto keine Ausbaubeiträge mehr finanzieren. Die schwarz-gelbe Regierung hatte damals für beitragsfällige Straßenbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden, eine 100-Prozent-Förderung beschlossen. Diese Förderung aber hätte zu jedem Zeitpunkt wieder gekippt werden können, wodurch die Anlieger wieder hätten zahlen müssen.