Ein Provisorium – 75 Jahre alt

Am 23. Mai 1949, vor genau 75 Jahren, wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet.

Das Grundgesetz wurde nicht als Verfassung bezeichnet, um seinen provisorischen Charakter zu unterstreichen. In den insgesamt 146 Artikeln finden sich allgemeine Regelungen zu Bund und Ländern, Verfassungsorganen, Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzwesen. Wichtigster Bestandteil des Grundgesetzes sind jedoch die Grundrechte, die in den ersten 19 Artikeln niedergelegt sind. Sie garantieren zum Beispiel Meinungs- und Pressefreiheit, Glaubensfreiheit oder Gleichberechtigung. Der erste Artikel lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.

Bei einer im vergangenen Monat in Deutschland durchgeführten Umfrage zum Grundgesetz stimmten 67 Prozent der Befragten der Aussage zu, dass die deutsche Verfassung eine der größten Errungenschaften der Bundesrepublik sei.